Designs und Geschmacksmuster

Mit Designs und Geschmacksmustern schützen Sie die äußere Erscheinung Ihrer Produkte

Designanmeldung

Als Patentanwalt berate ich Sie auf dem Gebiet des Designrechts und begleite Sie von der ersten Idee bis hin zur Verteidigung Ihrer Designrechte. So führe ich für Sie Designrecherchen durch, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design angemeldet werden kann. Ich übernehme für Sie auch das Ausarbeiten der Designanmeldung und reiche sie bei dem für Sie geeigneten Amt ein. Abhängig von Ihrem Tätigkeitsfeld entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine Anmeldestrategie, die am besten zu Ihren Anforderungen passt. Die Einreichung einer Designanmeldung erfolgt beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder bei Ämtern in der Schweiz oder Benelux. Zu meinen Dienstleistungen gehört auch die Überwachung des Anmeldeverfahrens und die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Designämtern.

Designregistrierung

Auch nach der Designregistrierung stehe ich Ihnen zur Seite. Ich berate und vertrete Sie bei der Verteidigung Ihres Designs gegen Widersprüche und Löschungsanträge sowie bei der Durchsetzung Ihrer aus einem Design resultierenden Rechte im Verletzungsverfahren.

Designrechte von Konkurrenten

Vor der Markteinführung Ihrer Produkte erstelle ich eine Freedom-to-Operate-Analyse, um das Risiko ungewollter Designverletzungen zu minimieren. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehört auch die Überwachung von Designs und Designanmeldungen Ihrer Wettbewerber, die Rechtsstandabfrage im In- und Ausland sowie das Erstellen von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit von Designs. Bei störenden Designs von Wettbewerbern erstelle ich Verletzungsgutachten oder unterstütze Sie bei Widersprüchen oder Löschungsanträgen gegen diese Designs.

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Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

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